DiGAV (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung)
„Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde die Grundlage für den Leistungsanspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen. Mit der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung und dem Leitfaden des Bundesinstituts für Arzneimittel werden nun weitere Bausteine gelegt, damit die „App auf Rezept“ zügig Bestandteil der Versorgung werden kann.
Mit der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DIGAV) und dem Leitfaden schaffen Bundesministerium für Gesundheit und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
> eine klare Definition der an digitale Gesundheitsanwendungen zu stellenden Anforderungen insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit,
> verlässliche Vorgaben für Methoden und Verfahren zum Nachweis positiver Versorgungseffekte,
> die Voraussetzungen der Einrichtung eines funktionalen, nutzerfreundlichen und transparenten Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen sowie
> ein unabhängiges, strukturiertes und verlässliches Prüfverfahrens, das die Einhaltung der Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen zu jederzeit gewährleistet.“
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/digitale-gesundheitsanwendungen-verordnung-digav.html
(Stand: Juni 2024)