DiGA-Verzeichnis

„Im DiGA-Verzeichnis finden Sie alle digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die das dafür vorgesehene Bewertungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben. Alle Vorgaben für dieses Verfahren hat der Gesetzgeber in §139e des fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie in der Digitale-Gesundheitsanwendungen Verordnung (DiGAV) festgelegt.

Durch die transparente und übersichtliche Darstellung von Informationen zu den DiGA im Verzeichnis soll zum einen eine vertrauensvolle Nutzung von DiGA durch Patienten ermöglicht werden. Zum anderen sollen diese Informationen Patienten, Ärzten und anderen Leistungserbringern helfen, geeignete DiGA zu finden und ähnliche DiGA miteinander zu vergleichen. Diese Informationen können durch verschiedene Such- und Filterfunktionen im Verzeichnis aufgerufen werden.“

Quelle: https://diga.bfarm.de/de/diga-nutzer

(Stand: Juni 2024)