NUB & §137h SGB V – Der 31. Oktober rückt schneller näher als gedacht.

Krankenhäuser und Medizintechnikhersteller: Sind Sie auf die jährliche NUB-Antragsfrist vorbereitet?

Bei innovativen Verfahren mit risikoreichen Medizinprodukten kann ein NUB-Antrag auch die Leistungsbewertung gemäß §137h durch den G-BA auslösen.
Dies bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich, darunter die Möglichkeit eines vorübergehenden Zugangs mit Evidenzentwicklung.

In unserem Blogbeitrag erklären wir:

* Was das InEK in NUB-Anträgen sucht

* Wie §137h funktioniert – und was er nicht leistet

* Warum G-BA-Konsultationen unerlässlich sind

* Wie sich Hersteller erfolgreich positionieren können

👉 Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: NUB-Anträge und § 137h SGB V

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie diesen Prozess angehen sollen, unterstützen wir Sie gerne – von der Strategie bis zur Einreichung.

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