ZE (Zusatzentgelt)
Zusatzentgelt (ZE) bezeichnet eine zusätzliche Vergütung, die für bestimmte medizinische Leistungen oder Medikamente gezahlt wird, die nicht vollständig durch die aktuelle DRG-Vergütung abgedeckt sind. Die Zusatzentgelte sind üblicherweise mit den Operations- und Prozedurenschlüsseln (OPS) für die jeweiligen Leistungen verknüpft und werden im Fallpauschalen-Katalog gelistet, der jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) aktualisiert wird. Es gibt sog. „bewertete“ ZEs, für die bereits ein Preis für die Zusatzvergütung existiert und sog. „krankenhausindividuelle“ ZEs, deren Entgelte auf Krankenhausebene zu verhandeln sind.
Die Verhandlung der ZEs erfolgt in den jährlichen prospektiven Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern, basierend auf der geschätzten Anzahl der Leistungen. Diese Verhandlungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung und Planung der Krankenhausleistungen.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__6.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/abrechnung-krankenhausleistungen.html
(Stand: März 2025)