Wirtschaftlichkeitsgebot
Das Wirtschaftlichkeitsgebot – gesetzlich in § 12 SGB V geregelt- besagt, dass medizinische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sein müssen. Sie sollen dem aktuellen medizinischen Stand entsprechen, zum Behandlungserfolg beitragen, kosteneffizient erbracht werden und nicht über das für die Behandlung Notwendige hinausgehen. Ziel ist es, unnötige Kosten und qualitativ minderwertige Leistungen zu vermeiden. Alle Beteiligten – Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen – müssen dieses Gebot einhalten.
Quelle:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/12.html
(Stand: März 2025)