InEK - Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus

Das Institut für das Entgeltsystem (InEK) wurde 2001 durch die Gesellschafter Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherungen gegründet. Das InEK hat die Rechtsform einer GmbH.

Die Aufgaben des InEK sind laut der offiziellen Website:
Das Institut unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung
und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems auf der Grundlage des § 17b KHG.

Medizin
* Fallgruppenpflege (Definition der DRG-Fallgruppen: Pflege der Basis-Fallgruppen; Pflege des Schweregrad-Systems)
* Kodierrichtlinien
* Zusammenarbeit mit Institutionen/Gremien/Organisationen
* Unterstützung anderer Staaten bei der Entwicklung, Einführung und Pflege pauschalierender Entgeltsysteme

Ökonomie
* Kalkulation (Relativgewichte; Zu- und Abschläge)
* Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Einführung und Weiterentwicklung der Entgelte)
* Leistungsorientierte Investitionspauschalen (Kalkulation von Investitionsbewertungsrelationen)

Quelle: https://www.g-drg.de/das-institut/wir-ueber-uns

(Stand: Juli 2024)