InBA (Institut des Bewertungsausschusses)
Das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) unterstützt den Bewertungsausschuss Ärzte und den ergänzten Bewertungsausschuss bei der Festlegung der vertragsärztlichen Vergütung. Es ist verantwortlich für die Vorbereitung von Beschlüssen und die Durchführung von Analysen zu deren Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Das Institut erstellt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), entwickelt diesen weiter, legt Vergütungen für neue Leistungen fest und gibt Empfehlungen zur Gesamtvergütung ab.
Quelle:
https://institut-ba.de/institut.html
(Stand: März 2025)