Fallpauschale

Eine Fallpauschale ist eine einheitliche Vergütungssumme, die für die Behandlung eines Patientenfalls im Krankenhaus gezahlt wird. Sie basiert auf der Zuordnung des Falles zu einer spezifischen Diagnosis Related Group (DRG) und umfasst alle Kosten für Diagnose, Behandlung und Pflege während des stationären Aufenthalts.

Berechnung:
Jeder DRG ist eine Bewertungsrelation zugeordnet, die die Höhe der Fallpauschale bestimmt. Ein höherer Wert der Bewertungsrelation deutet auf einen höheren durchschnittlichen Behandlungsaufwand hin.

Die Fallpauschale wird ermittelt, indem die Bewertungsrelation mit einem festgelegten Eurobetrag multipliziert wird, der als Basisfallwert bekannt ist. Diese Methode ermöglicht eine standardisierte Vergütung von Krankenhausleistungen, wobei der Wert der Fallpauschale entsprechend dem Schweregrad und dem Ressourcenverbrauch des Patientenfalls variiert.

Quelle:
https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/OPS-ICHI/OPS/Anwendung/Zweck/_artikel.html?nn=935126#anker-gdrg

(Stand: Juli 2024)