DRG-Vorschlagsverfahren

Das DRG-Vorschlagsverfahren ist ein jährlicher Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems. Im Rahmen dessen können verschiedene externe Akteure darunter Krankenhäuser, Fachgesellschaften und Organisationen auf Bundesebene, mit einer Frist zum 31.3 Vorschläge zu Änderungen oder Anpassungen einreichen, die dann vom InEK geprüft und bewertet werden. Ziel ist es, das System fortlaufend an neue medizinische Entwicklungen und Anforderungen anzupassen. Im Zuge der Krankenhausreform wurde das DRG-Vorschlagsverfahren in 2025 um eine Rubrik zu Vorschlägen für Leistungsgruppen (LG) erweitert und nennt sich jetzt aG-DRG/LG-Vorschlagsverfahren.

Quelle:
https://www.g-drg.de/g-drg-lg-vorschlagsverfahren

(Stand: März 2025)