Bundesbasisfallwert
Geltende Basisfallwerte in den jeweiligen Länder werden bei dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eingereicht. Darauf basierend berechnet das InEK einen einheitlichen Basisfallwert und einen einheitlichen Basisfallwertkorridor. Dabei werden die einzelnen Basisfallwerte mit Berichtigungen und ohne Ausgleiche auf Basis der effektiven Bewertungsrelationen gewichtet. Aus dem Berechnungsergebnis einigen sich die Vertragsparteien auf Bundesebene auf den einheitlichen Basisfallwert sowie den einheitlichen Basisfallwertkorridor bis zum 31. März jedes Jahres. Ist keine Einigung möglich, entscheidet die Schiedsstelle.
Quelle:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/bundesbasisfallwert/bundesbasisfallwert.jsp
https://www.bvmed.de/de/versorgung/krankenhaus/bundesbasisfallwert
(Stand: Juni 2024)