Andere Vergütungsformen

Neben der stationären Vergütung über das DRG-System, existiert eine Vielzahl von Vergütungsformen im deutschen Gesundheitswesen.
Die Bandbreite geht von der ambulanten spezialärztlichen Versorgung über integrierte Modelle bis hin zu neuen Versorgungsformen, die über den Innovationsfonds gefördert werden.

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01ASV

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hat der Gesetzgeber einen neuen Anlauf unternommen, um die nicht mehr zeitgemäße Grenze ambulant/ stationär aufzulockern. Mit der Neufassung des § 116 b SGB V ist ihm eine Regelung gelungen, die man wirklich als innovativ bezeichnen kann. Die Mengenentwicklung der Leistungen in diesem Bereich wird an Qualitätsvorgaben gebunden, Vertragsärzte und Krankenhäuser sind gleichberechtigt und es werden feste Preise bezahlt.

In einem vom Berufsverband der Deutschen Internisten (BDI) initiierten Projekt hat inspiring-health, Dr. Wilke GmbH exemplarisch für die Gastrointestinalen Tumore (GIT) eine Methodik für die Berechnung von ASV-DRGs entwickelt.

Die DRG Fallpauschalen decken per se alle Kosten verschiedener Behandlungen, die in einem Aufenthalt anfallen ab. So entsprechen sie dem Gedanken, ein Team zu vergüten von vorneherein.

Beispiel für die Breite von Behandlungen in einer Fallpauschale

02Innovationsfonds

Das deutsche Gesundheitssystem zählt zu den leistungsfähigsten weltweit. Der zunehmende Anteil älterer, chronisch oder multimorbid kranker Menschen stellt das System vor große Herausforderungen.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen.

Am 8. April 2016 wurde der Startschuss für die Antragsverfahren des Innovationsfonds gegeben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Projektanträge zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung gestellt werden.

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