Auftragsbedingungen der inspiring-health GmbH
1. Projektgegenstand und Vergütung
1.1. Der Projektgegenstand ergibt sich aus der Projektbeschreibung, wie sie entweder im Projektvertrag niedergelegt ist, oder sich aus dem Projektbestätigungsschreiben ergibt. Im Zweifel geht für die Bestimmung des Projektgegenstandes die Projektbeschreibung des Projektvertrages vor.
1.2. Sofern nicht ausdrücklich ein abweichendes Honorar vereinbart ist, schuldet der Auftraggeber die Vergütung gem. diesen Projekt- und Honorarbedingungen in Verbindung mit dem Projektvertrag.
2. Schweigepflicht
Die Schweigepflicht der inspiring-health GmbH bestimmt sich nach dem BDSG und, soweit das Projekt einen entsprechenden Bezug darauf hat, nach den standesrechtlichen Bestimmungen für Ärzte in Deutschland.
3. Zusammenarbeit
3.1. Terminliche Verpflichtungen sind rechtzeitig gemeinsam abzustimmen. Anderweitige terminliche Verpflichtungen der inspiring-health GmbH und deren Projektmitarbeiter sind angemessen zu berücksichtigen.
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fragen und Informationsverlangen der inspiring-health GmbH stets sorgfältig, umfassend, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn Schriftstücke oder sonstige Unterlagen bestehen, sind diese der inspiring-health GmbH zugänglich zu machen.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die inspiring-health GmbH stets über wesentliche Änderungen der Gesamtumstände zu informieren.
4. Nutzung von E-Mails
4.1. Sofern der Auftraggeber der inspiring-health GmbH eine oder mehrere E-Mailadressen mitteilt, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass ihm an diese E-Mailadresse(n) Informationen und Dokumente übermittelt werden. Als Mitteilung der E-Mailadresse gilt es auch, wenn der Auftraggeber an die inspiringhealth GmbH eine E-Mail verschickt.
4.2. Solange der Auftraggeber der inspiring-health GmbH kein Kennwort mitteilt, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass eine Informationsübermittlung durch E-Mails auch für (mit)übermittelte Dateien ohne die Verwendung von Kennwörtern erfolgen darf.
4.3. Die inspiring-health GmbH weist darauf hin, dass bei der Kommunikation über das Internet, auch beim Verwenden von E-Mails, eine absolute Datensicherheit nicht gewährleistet werden kann und übernimmt keine Haftung, dass von ihr übermittelte E-Mails frei von Viren sind.
4.4. Der Auftraggeber hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er in ausreichend regelmäßigen Abständen prüft, ob E-Mails von der inspiring-health GmbH an ihn vorliegen. Sollten Dateien von dem Auftraggeber nicht verarbeitet, insbesondere nicht geöffnet werden können, ist dies der inspiring-health GmbH unverzüglich mitzuteilen. Das Risiko, Dateien öffnen zu können, liegt bei dem Auftraggeber.
5. Haftung und Anspruchsverjährung
Die Haftung der inspiring-health GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den spezifischen Regelungen des Projektvertrages.
6. Mitarbeit und Zuarbeit
6.1. Für Zuarbeiten können qualifizierte Mitarbeiter oder entsprechend qualifizierte Drittfirmen eingesetzt werden.
6.2. Die inspiring-health GmbH trägt die Gewähr dafür, dass die (freien) Mitarbeiter entsprechend den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen der Verschwiegenheitspflicht genügen.
6.3. Setzt die inspiring-health GmbH Drittfirmen zur Datenverarbeitung oder als Sonderfachleute im Rahmen der Leistungserbringung ein, wird sie diese durch geeignete Maßnahmen dazu verpflichten, der Verschwiegenheitspflicht entsprechend den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen zu genügen.
7. Abrechnung von Nebenkosten, Reisekosten und ähnlichem Aufwand
7.1. Sofern in der Projektvereinbarung und/oder der ergänzenden Honorarvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gelten für Nebenkosten folgende Festlegungen:
7.1.1. Angefallene Reise-, Sach- und Nebenkosten sind nach Nachweis zu erstatten.
7.1.2. Fahrtkosten sind nach Aufwand zu erstatten wie folgt:
- km-Abrechnung gem. den steuerlichen Höchstsätzen
- Bahnfahrten gem. Tarif 1. Klasse; erhaltene Preisnachlässe aufgrund des Einsatzes einer Bahncard werden weitergegeben, die Führung einer Bahncard ist für die inspiring-health GmbH nicht verpflichtend
- Flugreisen der Geschäftsführer: Business Class, Flugreisen anderer Mitarbeiter; Economy Class
- Übernachtungen werden für eine Hotelkategorie **** erstattet zzgl. einer Verpflegungspauschale von 45 € pro Nacht
7.2. Recherchekosten für sachgerechte Projektbearbeitung sind nach Nachweis zu erstatten.
8. Vergütung, Abrechnung und Leistungsverweigerungsrechte
8.1. Die inspiring-health GmbH ist berechtigt Vorschüsse abzurechnen. Die Vorschusshöhe ist in das sachgerechte Ermessen der inspiring-health GmbH gestellt.
8.2. Die inspiring-health GmbH ist berechtigt Zwischenabrechnungen vorzunehmen.
8.3. Die inspiring-health GmbH ist berechtigt eine Leistungserbringung zu verweigern, bis die abgerechneten Vorschüsse ausgeglichen oder sonstige Zahlungsrückstände des Auftraggebers, für die Verzug vorliegt, ausgeglichen sind. Das Leistungsverweigerungsrecht muss schriftlich ausgeübt werden und muss mit einer Frist von 1 Woche angedroht werden.
9. Auftragsbeendigung
9.1. Der Auftraggeber kann der inspiring-health GmbH den Auftrag jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende entziehen, wenn nicht im Projektvertrag etwas anderes vereinbart ist. In diesem Fall gelten die Folgen des Werkvertragsrechts des BGB, insbesondere § 649 BGB.
9.2. Die inspiring-health GmbH kann den Auftrag jederzeit kündigen, wenn sie dies mit einer angemessenen Vorfrist mitteilt, so dass der Auftraggeber bei entsprechender Sorgfalt sich andere beraterliche Hilfe besorgen kann und wenn nicht im Projektvertrag etwas anderes vereinbart ist.
9.3. Eine außerordentliche Kündigung bleibt von den Absätzen 1 und 2 unberührt. Die inspiring-health GmbH kann insbesondere außerordentlich und fristlos kündigen, wenn
9.3.1. der Auftraggeber der inspiring-health GmbH für die Bearbeitung des Auftrags wesentliche Informationen vorenthält oder die inspiring-health GmbH auch nur fahrlässig falsch informiert oder
9.3.2. der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Honorar- oder Auslagenrechnung länger als 4 Wochen in Verzug ist/sind.
10. Zustimmung zur Nennung als Referenz
Der Auftraggeber erlaubt den Auftragnehmer Dritten gegenüber - insbesondere im Internet - als Referenzkunde zu benennen. Dies beinhaltet auch die Verwendung des Firmenlogos und eine Verlinkung auf die Internetpräsenz des Auftragsgebers. Wenn eine Benennung und Veröffentlichung nicht gewünscht wird, so ist dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.